Allgemeine Geschäftsbedingungen - CNSE

ARTIKEL 1 – Geltungsklausel

Unsere Verkäufe (Einrichtungen, Teile, Dienstleistungen) unterliegen den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Vorrang vor Ihren Einkaufsbedingungen haben, es sei denn, wir stimmen letztgenannten Bedingungen ausdrücklich zu.
Jeder Kauf setzt die vorbehaltlose Annahme der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus.
Falls wir einen Artikel der vorliegenden Bedingungen vorübergehend nicht zur Anwendung bringen, so ist dies nicht als ein Verzicht auf eine spätere Geltendmachung dieses Artikels auszulegen.
Die Informationen, Normen und technischen Daten, die in den gesamten Unterlagen (dem Katalog, dem Prospekt, den Preislisten etc.) der Gesellschaft genannt sind, sind lediglich unverbindliche Angaben und können geändert werden, ohne dass der Verkäufer dafür verantwortlich gemacht werden kann.

ARTIKEL 2 – Gültigkeit der Angebote

Wir sind erst nach ausdrücklicher Annahme der Bestellung des Käufers durch die von unseren Vertretern angenommenen Bestellungen gebunden.
Die Annahme kann in Form einer Empfangsbestätigung der Bestellung oder einer unmittelbaren Ausstellung der Rechnung erfolgen.
Unsere Angebote gelten nur für die Dauer eines Monats, beginnend mit ihrem Versand.

ARTIKEL 3 – Käufer

Ein Bestellschein verpflichtet unabhängig davon, wer ihn vorgelegt oder unterschrieben hat, den Käufer. Die Rechnung wird im Namen des vertragschließenden Unternehmens ausgestellt.
Auf Antrag des Kunden kann der Bestellschein der Fakturierung beigefügt werden, wenn dieser in zweifacher Ausfertigung ausgestellt wird.

ARTIKEL 4 – Bestellungen

Jede Bestellung muss Gegenstand eines schriftlichen und vom Käufer unterzeichneten Dokuments sein. Diesbezüglich akzeptieren wir Telefaxe und E-Mails.
Jede vom Käufer beantragte Änderung oder Stornierung der Bestellung bedarf unserer Zustimmung.
In der Bestellung sind die Marke, der Typ, die Artikelnummer, der vereinbarte Preis, die Finanzierungsart, der Ort und das voraussichtliche Datum der Lieferung oder Abholung und die Rechnungsanschrift, sofern von der Lieferanschrift abweichend, anzugeben.
Für jeden nicht lagernden Artikel hat der Käufer bereits bei der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 30 % seines Betrags zu leisten.
Die Kaufbegünstigung erstreckt sich ausschließlich auf den Käufer und kann nur mit Einverständnis des Verkäufers abgetreten werden.

ARTIKEL 5 – Änderung technischer Daten

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer über Änderungen seiner Bestellung, die aus der Anwendung eines nationalen oder EU-Textes oder aus einer Vorgabe des Verkäufers resultieren, zu informieren.
In diesem Fall kann der Käufer weder die Stornierung des Verkaufs fordern noch den Verkäufer haftbar machen.
Ist der Verkäufer nicht in der Lage, die bestellte Ware zu liefern, so kann er entweder den Verkauf rückgängig machen und die geleisteten Anzahlungen ohne weitere Entschädigung erstatten oder auf ausdrückliche und schriftliche Anfrage des Käufers eine Ware mit denselben Eigenschaften liefern.

ARTIKEL 6 – Lieferung

Die auf den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferfristen dienen lediglich der Information, und eventuelle Lieferverzögerungen haben keine Verzugsgebühr, Entschädigung,
Schadenersatzleistung, leihweise Bereitstellung von Einrichtungen oder die Auflösung des Vertrags zur Folge.
Sollte die Lieferung der Ware 2 Monate nach dem von uns angegebenen unverbindlichem Datum nicht erfolgt sein, so kann der Verkauf – außer im Fall höherer Gewalt – dennoch von jeder der Parteien per Einschreiben storniert werden. Dann kann der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen ohne weitere Entschädigung erheben. Als Fälle höherer Gewalt, die den Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung entlasten, gelten Krieg,
Aufruhr, Brand, Streiks, Unfälle und Versorgungsengpässe.
Der Verkäufer hält den Käufer zu gegebener Zeit über die oben aufgeführten Fälle und Ereignisse auf dem Laufenden. Auf jeden Fall kann eine fristgerechte Lieferung nur dann erfolgen, wenn der Käufer unabhängig von der vorliegenden Ursache seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer stets
nachkommt.
Wenn die Lieferung durch Bereitstellung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, diese innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige abzuholen.

ARTIKEL 7 – Transport und Versicherung

Unsere Waren werden ab Werk verkauft. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gehen Transport und Verladung zu Lasten und auf Kosten des Käufers.
Auf Antrag des Käufers übernimmt oder veranlasst der Verkäufer den Transport. Die Leistungen werden gemäß den vertraglich festgelegten Modalitäten berechnet. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich und begründen – unabhängig von der Ursache – keine Haftung des Verkäufers.
Ohne ausdrückliche Übereinkunft des Verkäufers hat der Käufer bis zur vollständigen Zahlung die verkauften Waren gegen die Gefahr der Zerstörung zu versichern. Als Vorsorge gegen eventuelle Versicherungsfälle setzt der Käufer den Verkäufer in seine Rechte und seine Stelle gegenüber seiner
Versicherungsgesellschaft ein. Er tritt an den Verkäufer alle Entschädigungen ab, die gewährt werden könnten.

ARTIKEL 8 – Warenannahme

Unbeschadet der gegenüber dem Transportunternehmen zu treffenden Vorkehrungen sind Mängelrügen wegen offener Mängel oder Nichtübereinstimmung des gelieferten Produkts mit dem bestellten Produkt oder dem Versandschein binnen dreier Tage nach Eingang der Produkte schriftlich geltend zu machen. Es obliegt dem Käufer, den Nachweis über das tatsächliche Vorliegen der Mängel oder der festgestellten Abweichungen zu liefern.
Ein Konformitätsmangel, der nur einen Teil der Lieferung betrifft, entbindet den Käufer nicht von seiner Verpflichtung, die nicht reklamierten Produkte zu bezahlen.
Jeder Mangel oder Fehler, der nach einer kontradiktorischen Überprüfung anerkannt wurde, verpflichtet den Verkäufer nur zur unentgeltlichen Ersetzung der Waren, die als mangelhaft bestätigt wurden.

ARTIKEL 9 – Rücksendung

Jede Warenrücksendung erfordert eine ausdrückliche Übereinkunft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Jede Ware, die ohne diese Übereinkunft zurückgesendet wurde, wird für den Käufer zur Verfügung gehalten und führt nicht zur Erteilung einer Gutschrift.
Die Rücksendung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Jede vom Verkäufer akzeptierte Rücknahme hat die Ausstellung einer Gutschrift zugunsten des Käufers zur Folge. Dies erfolgt nur nach einer qualitativen und quantitativen Prüfung der zurückgesendeten Ware unter den folgenden Bedingungen:
- Die Ware ist vollständig und befindet sich im Originalzustand (wie bei Versand), Verpackung,
Bedienungsanleitung und Zubehör inbegriffen.
- Die Bewertung durch den Verkäufer liegt bei 60 % des Fakturawertes.
Im Fall eines offenen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren, sofern vom Verkäufer unter den in Artikel 8 genannten Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt, erhält der Käufer einen unentgeltlichen Ersatz für die Ware unter Ausschluss jeglicher Entschädigung und Schadenersatzleistung.

ARTIKEL 10 – Gewährleistung - Mängelhaftung

Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die Waren unter denselben Bedingungen wie der Originalhersteller.
Diese Gewährleistung gilt für Fabrikationsfehler und Funktionsmängel, die im Zeitraum von zwölf Monaten ab Kauf auftreten.
Hinsichtlich der Gewährleistung obliegt dem Verkäufer die einzige Verpflichtung, den unentgeltlichen Austausch oder die Reparatur der Einrichtungen und Teile vorzunehmen, die vom Hersteller als mangelhaft anerkannt wurden; zu weiteren Leistungen oder Entschädigungen ist er hingegen nicht
verpflichtet.
Wir sind selbst im Fall eines Unfalls mit Personen- oder Sachschaden, der auf einem Konzeptions-,Fabrikations- oder Materialfehler beruht, oder im Fall des Eintritts eines der in Artikel 11 genannten Ereignisse nicht haftbar.
Im Fall eines Stillstands kann der Käufer aufgrund der Gewährleistung weder auf eine Entschädigung noch auf eine leihweise Bereitstellung von Einrichtungen Anspruch erheben.

ARTIKEL 11 – Gewährleistung und Haftungsausschluss

Der Käufer verliert den Gewährleistungsanspruch insbesondere in den folgenden Fällen:
- unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung der Einrichtung oder selbst vorübergehende Überbeanspruchung.
- Reparatur oder alle Eingriffe, die von Personen, welche dem Verkäufer nicht bekannt oder nicht von ihm autorisiert sind, oder mit Teilen von Drittherstellern durchgeführt werden.
- Beschädigung oder Havarien der Einrichtungen, insbesondere durch Kollisionen, Stürze der Einrichtungen, Brand, Vandalismus, Böswilligkeit oder Wartungs- oder Instandhaltungsfehler.
- vorzeitige Abnutzung durch Verschleiß, Undichtheiten oder Geräusche, von denen der Verkäufer nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wird.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung des Warengesamtpreises oder eines Teils davon auszusetzen.

ARTIKEL 12 – Preise

Die geltenden Preise sind in der Preisliste genannt, die am Tag der Auftragsannahme gültig ist.
Die Preise verstehen sich netto und für ab Werk verkaufte Waren, sofern keine gegenteilig schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Alle Steuern, Gebühren, Abgaben und andere Kosten, die in Anwendung der französischen Vorschriften oder der Bestimmungen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu entrichten sind, trägt der Käufer.

ARTIKEL 13 – Zahlungsmodalitäten

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich besondere Bedingungen festgelegt wurden, sind die Waren bei Annahme zu bezahlen.
Im Fall einer aufgeschobenen Zahlung oder einer Zahlung auf Ziel gilt – im Sinn des vorliegenden Artikels – als Zahlung nicht die einfache Übergabe eines Handelspapiers oder eines Schecks, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, sondern die Bezahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin.

ARTIKEL 14 – Nichtzahlung oder Zahlungsverzug

Im Fall eines Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, alle laufenden Bestellungen auszusetzen, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, insbesondere der Erhebung von Verzugszinsen zu Lasten des Käufers, die mit dem dreifachen Satz des gesetzlichen Zinsfußes berechnet werden.
Der Betrag dieser Verzugszinsen wird von Rechts wegen auf alle vom Verkäufer gewährten Preisnachlasse, Rabatte oder Ermäßigungen in Anrechnung gebracht.
Im Fall einer Nichtzahlung und 48 Stunden nach einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung kann der Verkauf von Rechts wegen rückgängig gemacht werden. Der Verkäufer ist berechtigt, mit einer einstweiligen Verfügung die Herausgabe der Produkte zu fordern, unbeschadet jeglichen Schadenersatzes.
Die Aufhebung gilt nicht nur für den betreffenden Auftrag, sondern auch für die früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob die Waren bereits geliefert wurden oder noch in Lieferung befindlich sind, und ob die Zahlung der Produkte bereits fällig ist oder nicht. Bei Zahlung per Handelspapier wird eine Nichtrücksendung desselben als Akzeptverweigerung angesehen, die einer Nichtzahlung gleichkommt. Desgleichen zieht bei Teilzahlungen eine einzige nicht fristgerecht geleistete Zahlung die sofortige Eintreibbarkeit der gesamten Außenstände ohne weitere Zahlungsaufforderung nach sich.
Bei allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die aus anderen Verträgen, Lieferungen oder sonstigen Gründen fällig sind, sofort eingefordert, sofern der Verkäufer nicht die Aufhebung der betreffenden Bestellungen wünscht. Der Käufer kommt für alle Kosten auf, die durch eine streitige
Beitreibung der fälligen Beträge entstehen.
Auf keinen Fall können die Zahlungen ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausgesetzt oder auf irgendeine Art verrechnet werden. Jede Teilzahlung wird zuerst auf den nicht bevorrechtigten Teil der Forderung und danach auf die am längsten fälligen Beträge angerechnet.

ARTIKEL 15 – Zahlung und Garantieforderungen

Jeder Auftrag wird unter Berücksichtigung der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Käufers zum Zeitpunkt der Bestellung angenommen.
Daraus folgt, dass jede Verschlechterung der Bonität des Kunden Garantieforderungen oder eine Barzahlung oder eine Zahlung per Sichtwechsel begründen kann, bevor die eingegangenen Bestellungen durchgeführt werden.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer selbst nach teilweiser Erledigung eines Auftrags die Garantien zu verlangen, die er zur ordnungsgemäßen Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen für angemessen erachtet. Die Weigerung, diesen Bedingungen nachzukommen, berechtigt uns dazu, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

ARTIKEL 16 – Finanzierung

Die Angebote des Verkäufers bezüglich der Finanzierung der Waren erfolgen vorbehaltlich der nachfolgenden Antragsbewilligung durch ein Finanzinstitut.
Die Warenfinanzierung durch ein Finanzinstitut ist auf dem Bestellschein unbedingt anzugeben.
Wenn 2 Wochen nach Auftragserteilung durch den Kunden noch kein positiver Bescheid des Finanzinstituts vorliegt, so hält sich der Verkäufer die Möglichkeit offen, den Verkauf zu stornieren und gegebenenfalls die vom Käufer geleisteten Anzahlungen zurückzuerstatten.

ARTIKEL 17 – Eigentumsvorbehaltsklausel

Gemäß dem französischen Gesetz Nr. 80-335 vom 12.05.1980 und in Abweichung von Artikel 1583 des Code Civil (des französischen Gesetzbuchs zum Zivilrecht) behält der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung ihres Preises. Die Vorlegung eines Wechsels
oder eines anderen Wertpapiers, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, befreit den Käufer nicht von der Eigentumsvorbehaltsklausel.
Vor der vollständigen Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren weiterzuverkaufen.
Wird der Preis nicht oder nur teilweise gezahlt, so kann der Verkäufer von Rechts wegen die Herausgabe der Ware formlos fordern.
Ungeachtet dieser Bestimmungen gehen ab Warenabnahme das Risiko der Verschlechterung und des Verlusts der verkauften Produkte sowie die Schäden, die sie verursachen könnten, auf den Käufer über.

ARTIKEL 18 – Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem französischen Recht.
Ausschließlich zuständig ist bei allen Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Erfüllung und Kündigung des vorliegenden Vertrags das Handelsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Gesellschaftssitz des Verkäufers befindet. Dem Verkäufer ist es jedoch freigestellt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.
Diese Klausel gilt selbst im Fall eines Eilverfahrens, einer Zwischenklage oder einer Mehrzahl von Beklagten, unabhängig von der Zahlungsweise und den Zahlungsmodalitäten.